Mit jahrelanger Erfahrung und hoher Kompetenz berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Bittlinger unsere Mandanten fundiert und umfassend gegenüber den Behörden, in allen Bereichen rund um das öffentlichen Baurecht.

Insbesondere bei Fragen, oder Streitigkeiten zu folgenden Themen:

  • Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens, Anspruch auf Befreiungen
  • Nutzungsuntersagungen oder Abrissverfügungen
  • Erschließungsbeiträge
  • Bebauungsplan
  • Durchsetzung öffentlicher Verträge

 

Herr Rechtsanwalt Bittlinger begleitet Sie erfolgreich von Beginn des Verfahrens an, bei den außergerichtlichen Verhandlungen mit den Behörden, im Widerspruchs- und Anfechtungsverfahren, sowie im gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.