Anwaltskanzlei Bittlinger & Kollegen – Ihr Partner für Mietrecht in Geislingen – Ihre Spezialisten bei Fragen zur Kündigung und zu Mieterhöhungen

Sie haben Fragen zum Mietrecht allgemein, zur Kündigung, zur Zulässigkeit von Mieterhöhungen oder Ähnlichem?

Falls es zu einem Rechtsstreit im Bereich des Mietrechts kommt, ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt unterstützen zu lassen. Sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter stehen eine Vielzahl von Rechten, aber auch Pflichten zu, über die wir Sie professionell beraten können. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unverbindlich und wir beraten Sie, inwiefern Sie von unserer Unterstützung profitieren können. 

Bei Konflikten im Mietrecht unterstützt Sie Frau Elke Oberländer – Ihre Fachanwältin für Mietrecht in Geislingen und Umgebung

Seit 2003 ist Frau Oberländer Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht  und setzt sich fachlich fundiert, spezialisiert und erfahren in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Sie ein. Zu unseren jahrelangen Mandanten zählen private und gewerbliche Mieter genauso, wie private und gewerbliche Vermieter, Landwirte, Pächer und Verpächter.

Nutzen Sie die besondere jahrelange Fachkompetenz unserer Fachanwältin für Mietrecht Frau Rechtsanwältin Elke Oberländer.

Anwalt im Mietrecht: Hierbei können wir Sie unterstützen:
  • Gestaltung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen
  • Prüfung von Mietverträgen
  • Fristlose und ordentliche Kündigung, alle Fragen rund um die Beendigung des Mietverhältnisses
  • Räumungsverfahren
  • Erstellung oder Prüfung von Mieterhöhungserklärungen
  • Gestaltung von Mietaufhebungsverträgen und Räumungsvergleichen
  • Prüfung von mietvertraglichen Verpflichtungen, z.B. Durchführung von Schönheitsreparaturen, Zahlungsverzug, Mietmängel, Mietminderung, Tierhaltung, Schadensersatzansprüchen, Betriebskosten, Einhaltung der Hausordnung
  • Besonderheiten des gewerblichen Mietvertrages,  Betriebspflicht, Mietzweck, Befristung, Verlängerungsoption, Konkurrenzverbot u.a.

Wir vertreten Sie in sämtlichen, im Zusammenhang mit Mietverhältnissen anfallenden, außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sowohl vor allen örtlichen Amtsgerichten als auch vor Land- und Oberlandsgerichten.