Herr Rechtsanwalt Peter Kneer setzt seit Jahren fachlich fundiert und engagiert die Schadens- und Schmerzensgeldansprüche unserer Mandanten außergerichtlich, wie gerichtlich durch.

 

Die Schwerpunkte der Beratung und Vertretung sind:

  • Herausgabe von Krankenunterlagen, Röntgenbilder und Pflegekontrollen
  • Recht des Patienten auf Information und Aufklärung
  • Recht auf Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht
  • Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche bei ärztlichem Kunstfehler, zum Beispiel bei falscher Behandlung, falscher Medikation, unzulänglicher Aufklärung, missglückter Operation, u.a.

 

Wir vertreten Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten