Herr Rechtsanwalt Kneer ist regelmäßig als Verfahrenspfleger in Betreuungsverfahren tätig, zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit , der vom jeweiligen Gericht angeordneten Betreuungsmaßnahmen gegenüber dem Betroffenen.

Dies sind häufig Fragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Betreuung selbst, Fragen in Zusammenhang mit der geschlossenen Unterbringung des Betroffenen, oder Fragen der Rechtmäßigkeit weiterer Einzelmaßnahmen.

Aufgrund seiner besonderen Sachkompetenz, seines besonderen Einfühlungsvermögens und seiner jahrelangen Erfahrung ist Herr Rechtsanwalt Kneer Ihr Ansprechpartner in allen Ihren Fragen rund um das Betreuungsrecht.

Bei der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten beräte Sie Herr Rechtsanwalt Kneer ausführlich und gestaltet die Patientenverfügung nach Ihren Wünschen und Belangen.