Anwaltskanzlei Bittlinger & Kollegen – Ihr Partner für Arbeitsrecht in Geislingen – Ihre Spezialisten bei Fragen zur Kündigung und zum Arbeitsvertrag

Sie haben Fragen zur Kündigung, zum Aufhebungsvertrag oder zum Arbeitsvertrag im Speziellen?

Falls es zu einem Rechtsstreit im Bereich des Arbeitsrechts kommt, ist es wichtig sich von einem spezialisierten Anwalt unterstützen zu lassen. Ihr Arbeitgeber bzw. ihr ehemaliger Arbeitgeber hat sicherlich professionelle Unterstützung durch Anwälte oder eventuell eine eigene Rechtsabteilung. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unverbindlich und wir beraten Sie, inwiefern Sie von unserer Unterstützung profitieren können. 

Bei Konflikten im Arbeitsleben unterstützt Sie Frau Elke Oberländer – Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in Geislingen und Umgebung

Frau Rechtsanwältin Elke Oberländer, seit 1998 Fachanwältin für Arbeitsrecht, vertritt unsere Mandanten spezialisiert, erfahren und durchsetzungsstark in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Zu den Mandanten der Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gehören Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, kleine und mittelständische Unternehmen, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter und Selbstständige.

Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Frau Elke Oberländer, die sich neben dem Arbeitsrecht auch auf Miet- und Wohneigentumsrecht spezialisiert hat, kann Ihnen in allen Belangen des Arbeitsrechts zur Seite stehen. Insbesondere kann Ihnen Frau Oberländer in Fragen zu Kündigung oder zum Arbeitsvertrag effektiv und schnell weiterhelfen.

Anwalt im Arbeitsrecht: Hierbei können wir Sie unterstützen:

Wir unterstützen Sie bei uns vor Ort in Geislingen aber auch bundesweit bei folgenden Belangen:

  • Umfassende Beratung bei Kündigungen bzw. Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowie Beratung und Durchführung von Kündigungschutzklagen

  • Aufhebungs- und Abfindungsverträge

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Rechtswirksamkeit von Befristungen

  • Krisensituationen am Arbeitsplatz sowie Versetzung

  • Beratung bei Betriebsübergang, Umstrukturierungsmaßnahmen und Betriebsstilllegung (insbesondere bei Auffang- oder Transfergesellschaften)

  • Lohn, Vergütung, Gratifikationen, Urlaub

  • Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung

  • Wettbewerbsverbot

  • Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit

  • Krankheit, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Schutz besonderer Personengruppen, Schwerbehinderung,

  • Zeugnisse

Besonders im Bereich der Arbeitszeugnisse nutzen Arbeitgeber gerne Unwissenheiten Ihrer Mitarbeiter aus oder kennen Ihre Verpflichtungen diesbezüglich nicht. Sollten Sie der Meinung sein ein Arbeitszeugnis mit unzureichendem Inhalt erhalten zu haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.